Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Flächen, die nicht als landschaftlich oder naturschutzfachlich besonders wertvoll eingestuft werden, grundsätzlich geeignet zur Bebauung mit Photovoltaikanlagen und förderfähig. Dazu gehören beispielsweise Agrarflächen, Dächer von Gebäuden und Brachflächen (Konversionsflächen). Es gibt jedoch auch Einschränkungen, wie z.B. die Verlegung von Anlagen auf Flächen mit hohen Bodenschätzen, auf Naturschutzgebieten, Wohngebieten, Gewässerschutzgebieten und anderen geschützten Bereichen. Diese Einschränkungen sollen dazu beitragen, dass die natürliche Umwelt und die Landschaft erhalten bleiben und nicht beeinträchtigt werden.
Weiter gibt es auch Regelungen zu Mindestabstand zu Wohngebäuden und Straßen, sowie zur Flächennutzungsplanung. Eine wichtige Rolle spielt auch die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Anlage. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für eine Photovoltaik Förderung eignen.
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Benachteiligte Gebiete
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden benachteiligte Gebiete als solche Gebiete definiert, in denen Landwirtschaft besonders schwierig oder teuer ist. Dazu gehören vor allem Gebiete, mit besonders schwierigen geographischen oder klimatischen Bedingungen.
Das EEG enthält besondere Förderregelungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in benachteiligten Gebieten. Dazu gehören insbesondere höhere Vergütungen für den erzeugten Strom, sowie eine höhere Förderung bei der Realisierung von Projekten.
Es gibt auch Regelungen die dazu beitragen sollen, dass die Energiewende in benachteiligten Gebieten beschleunigt wird. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit, dass in benachteiligten Gebieten die Anlagenbetreiber einen höheren Anteil des selbst erzeugten Stroms selbst verbrauchen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von benachteiligten Gebieten und die damit verbundenen Förderregelungen sich im Laufe der Zeit ändern können und es wichtig ist, sich über die aktuellen Regelungen und Vorschriften zu informieren.
Beispiele
- Flächen mit niedriger Bodenqualität:
- Bodenwert: Flächen mit geringer Bodenfruchtbarkeit, also niedrigen Bodenwerten (Ackerzahl, Bodenpunkte), die für den Anbau von Nutzpflanzen wenig geeignet sind, gelten als benachteiligt. Diese Böden bieten weniger Ertrag und sind daher weniger wertvoll für die Landwirtschaft.
- Warum?: Die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik hat geringere Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, da sie ohnehin weniger produktiv sind.
- Bereits versiegelte oder industriell genutzte Flächen:
- Beispiele: Konversionsflächen wie alte Industriegebiete, Parkplätze, Kies- oder Sandgruben, und andere Flächen, die bereits versiegelt oder stark genutzt sind.
- Warum?: Diese Flächen sind bereits ökologisch oder landwirtschaftlich eingeschränkt nutzbar, sodass ihre Umnutzung für Photovoltaikprojekte als ökologisch sinnvoll und sozialverträglich gilt.
- Flächen in der Nähe von Verkehrswegen:
- Korridore: Flächen in einem Korridor von 500 Metern entlang von Autobahnen und mehrspurigen Bahnstrecken werden als benachteiligt eingestuft.
- Warum?: Diese Flächen sind durch ihre Lage nahe stark befahrener Verkehrswege weniger attraktiv für andere Nutzungen und können durch Lärmbelastung und andere Faktoren eingeschränkt sein.
- Minderwertige Agrarflächen:
- Beispiele: Flächen, die sich nicht für den intensiven Ackerbau eignen, wie etwa Hanglagen, trockene oder steinige Böden.
- Warum?: Diese Flächen bieten weniger landwirtschaftlichen Nutzen und können daher effizienter für erneuerbare Energien verwendet werden.
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Photovoltaik auf Konversionsflächen
Die Begriff Konversionsfläche (auch Umnutzungsfläche) hat eine wichtige Bedeutung im Zusammenhang mit Photovoltaik. Um dies zu verstehen, muss zunächst der Begriff definiert werden. Umnutzung bedeutet beispielsweise eine Veränderung der Nutzung. Folglich ist eine Konversionsflächen eine Fläche, die früher anders genutzt wurde als heute. Beispiele für Konversionsflächen sind Flächen, die heute für ein Freiflächen-PV-System genutzt werden, aber früher von der Armee, Handwerkern oder Industrie genutzt wurden.
Wenn diese Fläche brachliegt, also nicht bewirtschaftet wird, kann sie für andere Zwecke genutzt werden. Der Bau einer PV-Anlage macht in diesem Fall Sinn und das EEG spricht auch von Konversionsflächen. Anlagen, die darauf errichtet werden, erhalten eine Einspeisevergütung. Es sollte jedoch vor der Nutzung einer brachliegenden Fläche als neuer Standort für eine PV-Anlage überprüft werden, ob sie auch gemäß EEG als solche anerkannt wird.
Beispiele
- Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen: Alte Fabrikgelände, aufgegebene Gewerbeparks oder stillgelegte Bergbaugebiete.
- Ehemalige militärische Flächen: Konversionsflächen aus der militärischen Nutzung, wie alte Kasernen, Truppenübungsplätze oder Militärflugplätze, die nicht mehr militärisch genutzt werden.
- Aufgelassene Deponien und Altlastenflächen: Ehemalige Mülldeponien oder Altlastenflächen, die für andere Nutzungen ungeeignet sind.
- Aufgelassene Bergbauflächen: Stillgelegte Tagebaugebiete, Kies- oder Sandgruben.
- Brachen und versiegelte Flächen: Brachliegende städtische Flächen, ungenutzte Verkehrsflächen wie Parkplätze oder Rangierbahnhöfe.
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Agri-Photovoltaik (Agri-PV)
Agri-PV-Anlagen sind spezielle Photovoltaikanlagen, die so konzipiert sind, dass sie die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Zwecke und die Erzeugung von Solarstrom ermöglichen. Diese Technologie basiert auf der Installation von Solarmodulen über oder neben landwirtschaftlichen Flächen, wobei die Anordnung und Bauweise der Module die landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigen.
Es gibt verschiedene Bauformen von Agri-PV-Anlagen:
- Aufgeständerte Systeme: Solarmodule werden in einer Höhe aufgeständert, die den Anbau von Feldfrüchten oder die Beweidung durch Nutztiere darunter ermöglicht. Diese Konstruktion kann sogar Schatten spenden und so die Pflanzen vor intensiver Sonneneinstrahlung und Hitze schützen.
- Vertikale Solarmodule: Hierbei werden die Module senkrecht oder schräg aufgestellt, sodass sie nur einen geringen Teil der Fläche beanspruchen. Diese Anordnung ermöglicht es, zwischen den Modulen landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Pflügen, Säen oder Ernten durchzuführen.
- Dachanlagen über Kulturen: Bei dieser Variante werden die Solarmodule wie ein Dach über den Pflanzen aufgestellt, was einen doppelten Nutzen bietet: Schutz der Kulturen vor extremen Wetterbedingungen und gleichzeitige Stromerzeugung.
Förderung von Agri-PV-Anlagen durch das EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert Agri-PV-Anlagen als Teil der Bestrebungen, erneuerbare Energien auszubauen, ohne dabei die Landwirtschaft zu benachteiligen. Flächen, die für Agri-PV genutzt werden, gelten als förderfähig, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist.
Photovoltaik Flächen an Autobahnen und Bahnstrecken
Der Klimaschutz ist unsere dringendste gesellschaftliche Aufgabe in den nächsten Jahren und nicht nur in den trockenen Sommermonaten. Die Landwirtschaft hat hierbei einen erheblichen Anteil. Es ist daher sehr positiv, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene die Möglichkeit geschaffen hat, dass nach den 110 m, die früher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen waren, jetzt 220 m und nun sogar 500 m beidseitig entlang von Autobahnen und Bahnstrecken für die Nutzung von Solarenergie genutzt werden können und für diese Nutzung eine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen werden kann.
Durch die Erweiterung wird die Fläche entlang von Autobahnen, die bisher potentiell für eine Vergütung in Frage kam, um etwa 127 Prozent erhöht, da sie von 220 m Breite auf 500 m Breite wächst. Auch entlang von Bahnstrecken wächst die Fläche auf 500 m beidseitig.
Es sollte betont werden, dass die Kommunen letztendlich darüber entscheiden und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung bestimmen, wo ein Solarpark als sogenannter „besonderer Freiflächen-PV-Anlagen“ oder auch „besonderer Freiflächen-Solarnutzung“ ausgewiesen wird und wo nicht. Insbesondere entlang von Autobahnen und Bahnstrecken sollten die Kommunen jedoch dem Klimaschutzziel und den Erweiterungsmöglichkeiten, die bald möglich sein könnten, folgen und diese Bereiche als Solarpark ausweisen.
Einschränkungen bei Schutzgebieten
Schutzgebiete sind besondere Gebiete, die durch gesetzliche Regelungen vor Eingriffen geschützt werden, um die Natur, Landschaften und biologische Vielfalt zu bewahren. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Schutzgebieten, darunter: Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und Gebiete nach dem Natura 2000-Netzwerk, das auf EU-Ebene eingerichtet wurde. Diese Gebiete sind oftmals Lebensraum für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten oder besitzen besondere landschaftliche oder ökologische Merkmale, die es zu schützen gilt.
Beispiele
- Naturschutzgebiete (NSG):
- Erläuterung: Naturschutzgebiete sind Gebiete, die unter besonderem Schutz stehen, um die Natur und die darin lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. Eingriffe wie Bebauung oder wirtschaftliche Nutzung sind stark eingeschränkt oder verboten.
- Landschaftsschutzgebiete (LSG):
- Erläuterung: Diese Gebiete dienen dem Schutz und der Erhaltung von Landschaften, die von besonderem ästhetischen, ökologischen oder kulturellen Wert sind. Während in diesen Gebieten Nutzungen erlaubt sein können, dürfen sie das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt nicht beeinträchtigen.
- Vogelschutzgebiete (SPA):
- Erläuterung: Diese Schutzgebiete sind speziell für den Schutz von Vogelarten und ihren Lebensräumen ausgewiesen. Sie sind Teil des EU-weiten Natura 2000-Netzwerks und zielen darauf ab, gefährdete Vogelarten und ihre Brut- und Rastgebiete zu schützen.
- Biosphärenreservate:
- Erläuterung: Biosphärenreservate sind großflächige Gebiete, die von der UNESCO anerkannt werden und sowohl den Schutz der Natur als auch die nachhaltige Nutzung durch den Menschen in Einklang bringen sollen. Sie bestehen aus Kernzonen (streng geschützt), Pflegezonen und Entwicklungszonen.
- Natura 2000-Gebiete:
- Erläuterung: Dieses Netzwerk umfasst sowohl Vogelschutzgebiete als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), die nach EU-Richtlinien ausgewiesen werden. Es zielt darauf ab, den Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa zu sichern.
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete):
- Erläuterung: FFH-Gebiete sind Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgewiesen werden. Sie sollen die natürliche Lebensräume und die darin lebenden Arten schützen.
- Nationalparks:
- Erläuterung: Nationalparke sind großflächige Gebiete, in denen die Natur weitgehend sich selbst überlassen wird. Menschliche Eingriffe sind stark eingeschränkt, um die natürlichen Prozesse ungestört ablaufen zu lassen.
Unterschiedliche Regelungen je Region und Bundesland
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen für Schutzgebiete in Deutschland je nach Region und Bundesland unterschiedlich sein können. Die einzelnen Bundesländer haben jeweils eigene Naturschutzgesetze und Verordnungen, die den Schutzstatus und die Nutzungsbeschränkungen für diese Gebiete festlegen. Diese Unterschiede können sich in den Kriterien für die Ausweisung von Schutzgebieten, den erlaubten Nutzungen und den spezifischen Schutzmaßnahmen widerspiegeln. Daher ist es möglich, dass in einigen Regionen strengere Vorschriften gelten als in anderen.
Insgesamt dient der Schutz von Gebieten in Deutschland dem Erhalt der natürlichen Vielfalt und Schönheit unserer Umwelt. Während Photovoltaik eine wichtige Rolle in der Energiewende spielt, muss sie im Einklang mit dem Naturschutz stehen. Daher sind Schutzgebiete grundsätzlich von der Nutzung für Photovoltaikanlagen ausgeschlossen, um ihre ökologischen Funktionen zu bewahren.
Abstand Solarparks zur Wohnbebauung
In Deutschland gibt es Vorschriften in Bezug auf den Abstand von Solarparkanlagen zu Wohngebäuden. Diese Vorschriften variieren jedoch je nach Bundesland und können sich auch im Laufe der Zeit ändern. In der Regel müssen Solarparkanlagen jedoch einen Mindestabstand zu Wohngebäuden einhalten, um die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Anwohner zu schützen.
Die gesetzliche Grundlage für den Abstand von Solarparkanlagen zu Wohngebäuden in Deutschland findet sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Hier wird geregelt, welche Abstände bei der Errichtung von Freiflächenanlagen einzuhalten sind. Diese Abstände können sich z.B. auf die Entfernung zu Nachbargrundstücken, Wohngebäuden, Straßen, etc. beziehen.
Jedes Bundesland oder Kommune hat andere Kriterien aufgestellt. In den Kriterienkatalogen der Gemeinden finden sich unterschiedliche Abstände. In der Regel von 100 Metern bis 500 Metern Entfernung. Wie die Auslegung konkret für Ihre Gemeinde aussieht lässt sich in dem jeweiligen Kriterienkatalog nachlesen, der öffentlich verfügbar gemacht werden muss.