Solarpark

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Im Bereich der erneuerbaren Energien tut sich in den letzten Jahren sehr viel. Der Ausbau von Photovoltaik erreicht wieder Höchststände und sorgt für fallende Energiepreise. Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer von Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) mit dem Gedanken spielen, einen Teil ihrer Flächen für einen Solarpark zu verpachten.

Die Verpachtung für Photovoltaik verspricht lange Pachtlaufzeiten von 30-40 Jahren sowie ein 10-faches der üblichen Pachtpreise für eine landwirtschaftliche Nutzung. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für Photovoltaik eignen und welche Pachtpreise erzielt werden können.

Sie haben Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) und spielen mit dem Gedanken, dieses für einen Solarpark zu verpachten? Dann berechnen Sie sich jetzt ganz einfach Ihren individuellen Pachtpreis:

Welche Flächen eignen sich für eine Verpachtung?

Grundsätzlich ist jede Fläche für Photovoltaik geeignet, sofern Sie nicht in einem Schutzgebiet wie bspw. einem Naturschutzgebiet nach Natura 2000, einem Landschaftsschutzgebiet oder Vogelschutzgebiet liegt. Auch Moorflächen und Überflutungsgebiete sind für eine Projektierung mit Photovoltaik ungeeignet.

Der Gesetzgeber sowie die Gemeinden und Kommunen ziehen jedoch Flächen für einen Solarpark vor, die benachteiligt und sozialverträglich sind.

Kriterienkatalog der Gemeinden

Die Steuerung, welche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden liegt in kommunaler Hand. Die Gemeinden sind angehalten eine Flächenplanung für Ihr Einzugsgebiet zu erstellen und darin 3% der Fläche für Photovoltaik zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte entscheidende Kriterien für die Bewilligung eines Solarparks in der Gemeinde:

  • Solarpark fügt sich störfrei in die Landschaft ein
  • Solarpark ist nicht zu groß
  • Anlagenbetreiber führt den rechtlich möglichen Betrag von maximal 0,2 Cent je kWh an die Gemeinde ab
  • es handelt sich bei der Anlage um eine Agri-PV Anlage
  • das Land hat eine sehr niedrige Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)

Allerdings lässt sich dieser Kriterienkatalog nicht pauschal auf alle Gemeinden anwenden. Einige Gemeinden verstehen die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieversorgung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile ihrer klamme Haushaltskassen und sind positiver eingestellt als andere Gemeinden.

Privilegierte Flächen

Es gibt jedoch Flächen, die nicht in die Entscheidungshoheit einer Gemeinde fallen. Die sogenannten privilegierte Flächen sind Flächen, bei denen laut § 35 Abs. 1 BauGB kein Bebauungsplan erforderlich ist. Zu diesen Flächen gehören:

  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen
  • Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben mehrgleisigen Bahnstrecken
  • Bereits versiegelte Flächen (Konversionsflächen)
  • Agri-PV auf maximal 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Förderkatalog des Erneuerbares-Energien-Gesetz gibt einen sehr guten Überblick welche Anforderungen der Gesetzgeber an Land zur Verpachtung für einen Solarpark präferiert. Es ist natürlich nicht das Ziel, dass fruchtbares Land der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Daher achten Gesetzgeber und Kommunen sehr darauf, nur Flächen für Photovoltaik bereit zu stellen, die ohnehin benachteiligt für landwirtschaftliche Produktion sind.

Die EEG-Förderung hat folgende Anforderungen an Land für Photovoltaik:

  • benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
  • bereits verdichtete Flächen (z.B. Parkplätze, Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben und sonstige Konversionsflächen)
  • Flächen in einem Korridor von 500 Metern angrenzend an Autobahnen und mehrgleisige Bahnstrecken
  • Flächen projektiert mit Agri-PV-Anlagen

Kurz zusammengefasst

  • Allgemeine Eignung: Grundsätzlich eignen sich alle Flächen für Photovoltaik, außer Schutzgebiete wie Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiete sowie Moor- und Überflutungsflächen.
  • Kriterien der Gemeinden: Gemeinden entscheiden über die Zulassung von Solarparks und bevorzugen benachteiligte Flächen, kleine Anlagen, und Agri-PV-Projekte. Es wird angestrebt, dass 3% der Gemeindefläche für Photovoltaik genutzt werden.
  • Privilegierte Flächen: Bestimmte Flächen, wie solche neben Autobahnen und Bahnstrecken oder bereits versiegelte Flächen, können ohne Zustimmung der Gemeinde für Photovoltaik genutzt werden.
  • Förderkriterien (EEG): Für eine EEG-Förderung kommen benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität, verdichtete Flächen und Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken in Frage.
  • Schutz landwirtschaftlicher Flächen: Der Gesetzgeber und die Kommunen vermeiden die Nutzung von fruchtbarem Ackerland für Photovoltaikanlagen, um die Nahrungsmittelproduktion nicht zu beeinträchtigen.

Sollten Sie eine Fläche haben, die diesen Kriterien entspricht, dann berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihren individuellen Pachtpreis:

Wie hoch ist der Pachtpreis für Solarparks?

Der Pachtpreis für die Verpachtung von Land für Solarparks ist um ein 10-faches höher als die herkömmliche Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Pachtpreise von 3.000 – 4.000 Euro pro Hektar Land und Jahr sind üblich.

Allerdings variiert der Pachtpreis stark in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Pachtfläche. Entscheidende Kriterien für einen hohen Pachtpreis sind:

  • Geringe Entfernung zum nächsten Netzeinspeispunkt (Umspannwerk oder Trafostation)
  • Förderfähigkeit im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • große nutzbare Flächen
  • frei von Altlasten
  • keine Schutzgebiete

Flächen mit einem idealen Profil können sogar bis zu 5.000 Euro pro Hektar (ha) und Jahr erwirtschaften. Lesen Sie mehr zum Thema Photovoltaik Pachtpreise.

Wie lang laufen die Pachtverträge?

Photovoltaikanlagen können wartungsarm über einen Zeitraum von 40 Jahren nachhaltig Energie produzieren. Anlagenbetreiber sind daher bestrebt langlaufende Pachtverträge zu verhandeln. In der Regel laufen Pachtverträge für Solarparks 30 Jahre, was die maximal zulässige Vertragslaufzeit laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 544 ist. Verträge werden jedoch nach Ablauf des Pachtzeitraums auf 40 Jahre oder mehr verlängert.

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Batterie-Energiespeichersysteme (auch BESS oder Batteriegroßspeicher genannt) sind eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende und die Stabilität des Stromnetzes. Mit ihrer Fähigkeit, überschüssigen Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne zu speichern und bei Bedarf schnell wieder abzugeben, bieten sie eine Lösung für die Herausforderungen der schwankenden Energieerzeugung. Angesichts der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energien wird der Ausbau von Batteriegroßspeichern immer dringlicher, um eine nachhaltige und stabile Energiezukunft zu sichern.

Was sind Batterie-Großspeicher?

Batteriegroßspeicher sind große Energiespeichersysteme, die darauf ausgelegt sind, signifikante Mengen an elektrischer Energie zu speichern und bei Bedarf ins Stromnetz einzuspeisen. Diese Speicher haben typischerweise eine Kapazität von mehreren Megawattstunden (MWh) bis hin zu mehreren Gigawattstunden (GWh) und werden oft in Containern oder modularen Einheiten gebaut, die in der Nähe von Energieerzeugungsanlagen oder Lastzentren installiert werden.

Unterschiede zu herkömmlichen Batteriespeichern:

  1. Skalierung und Kapazität: Herkömmliche Batteriespeicher, wie sie in Haushalten oder kleineren Betrieben verwendet werden, haben eine viel geringere Kapazität (meistens im Kilowattstunden-Bereich). Batteriegroßspeicher sind wesentlich größer und können deutlich mehr Energie speichern und abgeben.
  2. Anwendungsbereich: Während herkömmliche Batteriespeicher oft zur Eigenverbrauchsoptimierung, Notstromversorgung oder für kleine dezentrale Anwendungen genutzt werden, dienen Batteriegroßspeicher zur Stabilisierung des gesamten Stromnetzes. Sie helfen, kurzfristige Schwankungen auszugleichen, bieten Frequenzregulierung und können große Mengen überschüssiger erneuerbarer Energie speichern.
  3. Technologie und Infrastruktur: Batteriegroßspeicher erfordern spezialisierte Infrastruktur, einschließlich leistungsfähiger Transformatoren, Wechselrichter und Netzanschlüsse, um die gespeicherte Energie effizient ins Netz einzuspeisen. Herkömmliche Batteriespeicher benötigen oft weniger komplexe Anschlüsse und sind leichter in bestehende Gebäudestrukturen integrierbar.
  4. Wirtschaftlichkeit und Einsatzgebiete: Großspeicher sind für den Einsatz in groß angelegten Energieprojekten konzipiert und bieten wirtschaftliche Vorteile auf Systemebene, z.B. durch die Teilnahme an Regelenergiemärkten. Herkömmliche Batteriespeicher sind kostengünstiger für individuelle Anwendungen und bieten unmittelbare Vorteile für Endverbraucher durch Einsparungen bei Stromkosten und erhöhte Versorgungssicherheit

Aufgaben der Batterie-Großspeicher

© Fraunhofer ISE

Batteriegroßspeicher sind sehr effizient (über 90 Prozent) und können sehr schnell reagieren, indem sie innerhalb von Sekunden ihre volle Leistung bereitstellen. Diese Eigenschaften machen sie ideal, um kurzfristige Schwankungen im Stromnetz auszugleichen.

Laut einer Studie des Fraunhofer ISE muss Deutschland bis 2030 seine Batteriespeicherkapazität auf 83 Gigawattstunden erhöhen, fast 200-mal mehr als derzeit. Dies ist notwendig, um mehr erneuerbare Energien ins Netz zu integrieren und das Ziel zu erreichen, bis 2030 mindestens 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Integration und Stabilisierung durch Batteriespeicher

Batteriegroßspeicher sind essenziell für die Stabilität des Stromnetzes, insbesondere durch ihre Fähigkeit, flexibel auf Schwankungen in Angebot und Nachfrage zu reagieren. Überschussproduktion tritt häufig bei starker Sonneneinstrahlung und starkem Wind auf, wenn Solar- und Windkraftanlagen mehr Energie erzeugen, als verbraucht wird. In solchen Zeiten können Batteriespeicher den überschüssigen Strom speichern und bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen.

Bewältigung von Dunkelflauten

Dunkelflauten sind Phasen, in denen wenig bis keine erneuerbare Energie aus Wind und Sonne zur Verfügung steht, wie an windstillen, bewölkten Tagen oder in den Wintermonaten. Während solcher Perioden können Batteriegroßspeicher den gespeicherten Strom nutzen, um die Nachfrage zu decken und so die Netzstabilität zu gewährleisten. Diese Funktionalität verringert die Abhängigkeit von fossilen Backup-Kraftwerken we Gas- oder Kohlekraftwerke und unterstützt die kontinuierliche Versorgung mit sauberer Energie.

Netzdienlichkeit von Batteriegroßspeicher

Zusätzlich bieten Batteriespeicher wichtige netzdienliche Dienstleistungen wie Frequenzregulierung und Spannungsstabilisierung. Sie können kurzfristige Energie bereitstellen, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen, und damit die Effizienz und Zuverlässigkeit des gesamten Energiesystems erhöhen. Durch diese Funktionen tragen Batteriespeicher wesentlich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei und ermöglichen eine nahtlose Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

Kosteneinsparung

Der Ein weiterer Vorteil von Batteriespeichern ist die potenzielle Entlastung des EEG-Kontos um bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr. Durch den Ausbau von Netzspeichern können Kosten für Netzeingriffe und Redispatch-Maßnahmen erheblich reduziert werden, was die finanzielle Belastung des EEG-Kontos senkt und somit die Gesamtwirtschaftlichkeit des Energiesystems verbessert.

Förderungen für Batteriespeicher

Innovationsausschreibungen gehören zu den öffentlichen Ausschreibungen, die von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durchgeführt werden. Sie fördern innovative Projekte, die erneuerbare Energien und Speicher wie Batteriegroßspeicher kombinieren.

Vorteile für Betreiber von Batteriegroßspeichern:

  1. Erhöhte Vergütung: Betreiber profitieren von einer höheren Vergütung, die über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt wird.
  2. Marktzugang: Erleichterte Integration in den Energiemarkt.
  3. Technologische Entwicklung: Förderung effizienter und nachhaltiger Technologien.

Diese Ausschreibungen machen Investitionen in Batteriegroßspeicher attraktiver und unterstützen die Modernisierung des Stromnetzes.

Die Bundesnetzagentur hat im März 2024 den Höchstwert für die Innovationsausschreibungen der nächsten zwölf Monate auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde festgelegt (§ 85a Absatz 1 und 2 EEG).

Kosten der Anlagen

Die Kosten für Batteriegroßspeicher sind in den letzten Jahren massiv gesunken. Dies liegt vor allem an technischen Fortschritten und der skalierten Produktion.

So hat sich der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität in den letzten zehn Jahren um mehr als 80% reduziert.

Der Trend sinkender Preise setzt sich fort. Experten gehen davon aus, dass die Kosten für Batteriegroßspeicher in den nächsten Jahren weiter sinken werden.

Dies macht den Betrieb von Batteriegroßspeichern immer rentabler.

Die Kombination von Photovoltaikanlage und Batteriespeicher ermöglicht es Hausbesitzern und Unternehmen, ihren eigenen Solarstrom zu speichern und selbst zu nutzen.

Dies kann zu einer deutlichen Reduzierung der Stromkosten führen und trägt gleichzeitig zur Energiewende und zum Klimaschutz bei.

Zudem können Batteriegroßspeicher auch zur Stabilisierung des Stromnetzes eingesetzt werden.

Welche Flächen eignen sich für PV-Großspeicher?

Die Wahl der geeigneten Fläche für einen PV-Großspeicher ist ein wichtiger Faktor für die Rentabilität der Anlage.

Grundsätzlich eignen sich viele Flächen für die Installation von PV-Großspeichern.

Wichtig ist jedoch:

  • Die Nähe zu einem Umspannwerk: Der Speicher sollte möglichst nah an einem Umspannwerk liegen, um die Verluste bei der Einspeisung des Stroms in das Netz zu minimieren. Idealerweise sollte die Entfernung wenige hundert Meter betragen.
  • Ausreichende Größe: Die Fläche muss nicht allzu groß sein. 1 bis 2 Hektar sind in der Regel ausreichend, um einen Großspeicher mit einer Leistung von mehreren Megawattstunden zu installieren.
  • Geeigneter Untergrund: Der Untergrund sollte tragfähig sein und ausreichend Platz für die Installation der Speichermodule und der zugehörigen Technik bieten.
  • Zugänglichkeit: Die Fläche muss gut zugänglich sein, damit die Speichermodule und die Technik problemlos transportiert und installiert werden können.
  • Umgebungsbedingungen: Die Umgebungsbedingungen sollten für die Installation und den Betrieb des Speichers geeignet sein.

Neben diesen allgemeinen Kriterien können auch spezifische Anforderungen an die Fläche gestellt werden, z. B. wenn der Speicher in einem Gewerbegebiet oder in einem Wohngebiet installiert werden soll.

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Dachflächen bieten großes Potenzial für die Stromerzeugung durch Photovoltaik (PV-Anlagen) und können zu einem zusätzlichen Einkommen für Hausbesitzer führen. Gerade für Besitzer von großen Gewerbedachflächen wie Fabrikdächer, Lagerdächer, Bürodächer, Dächer landwirtschaftlicher Gebäude, Ausstellungshallen, Werkstatthallen, Freizeithallen und sonstigen Gewerbehallen eröffnen sich hier interessante Möglichkeiten.

Da durch den Betrieb der Solaranlage Redite erwirtschaftet wird, erhalten Eigentümer für die Verpachtung Ihrer Dachflächen eine Vergütung in Form einer Pacht, einer Einmalzahlung oder einer kostenlosen Dachsanierung und einer Beteiligung an den Gewinnen.

Vorteile der Verpachtung einer Dachfläche für PV-Anlagen

  1. Passive Einkommensquelle: Dachbesitzer können regelmäßige Einnahmen durch Pachtzahlungen über die gesamte Laufzeit des Vertrags (typischerweise 20 Jahre) generieren, ohne in die Installation oder Finanzierung der PV-Anlage investieren zu müssen.
  2. Kein eigenes Investment: Der Pächter übernimmt sämtliche Kosten für Installation, Wartung und Betrieb der PV-Anlage. Dadurch entfallen für den Eigentümer jegliche anfänglichen Investitionskosten.
  3. Kostenfreie Dachsanierung: In einigen Fällen wird die Sanierung der Dachfläche durch den Pächter übernommen, so dass Eigentümer von einer kostenfreien Dachsanierung profitieren können.
  4. Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Durch die Nutzung der Dachfläche für erneuerbare Energien leisten Eigentümer einen direkten Beitrag zur Energiewende und helfen dabei, CO2-Emissionen zu reduzieren.
  5. Steuervorteile: Unter Umständen können Hausbesitzer Steuervorteile in Anspruch nehmen, indem sie die Pachtzahlungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Durch das Vermieten der Dachfläche für Photovoltaikanlagen können Eigentümer also nicht nur ein passives Einkommen erzielen, sondern auch aktiv zur Umweltfreundlichkeit ihres Gewerbebetriebs beitragen.

Wieviel Pacht für Ihr Gewerbedach?

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Ablauf und Pachtmodelle

Verschiedene Pachtmodelle für Photovoltaikanlagen:

Bei der Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen stehen verschiedene Modelle zur Auswahl, je nach den Bedürfnissen und Zielen des Eigentümers:

  1. Pachtvertrag: Der klassische Ansatz, bei dem der Verpächter regelmäßige Pachtzahlungen vom Pächter erhält. Die Höhe der Pacht wird üblicherweise pro Quadratmeter vermieteter Dachfläche oder in Form einer festen jährlichen Summe vereinbart.
  2. Mietsystem: Hier zahlt der Mieter eine monatliche Miete für die Nutzung der Dachfläche zur Installation und Nutzung einer PV-Anlage. Dieses Modell kann flexibler sein und erlaubt es dem Eigentümer, regelmäßige Einnahmen zu erzielen.
  3. Eigenstromnutzung: Bei diesem Modell behält der Eigentümer einen Teil oder den gesamten selbst erzeugten Solarstrom für den eigenen Bedarf und verkauft den überschüssigen Strom an den Pächter. Dies führt oft zu einer geringeren Pachtzahlung, bietet aber gleichzeitig Einsparungen bei den Energiekosten.

Wichtige Inhalte des Pachtvertrags:

Ein gut strukturierter Pachtvertrag ist entscheidend, um die Interessen beider Parteien zu schützen und den reibungslosen Betrieb der PV-Anlage sicherzustellen. Zu den Schlüsselelementen eines solchen Vertrags gehören:

  • Laufzeit: Die Dauer des Vertrags zur Verpachtung der Dachfläche sollte klar festgelegt werden, typischerweise beträgt sie 20 Jahre, um eine langfristige Rentabilität sicherzustellen.
  • Pachtzahlung: Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten der Pacht sollten vertraglich vereinbart werden, um Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten.
  • Versicherung: Es sollte festgelegt werden, wer für welche Versicherungen verantwortlich ist, insbesondere für Haftpflicht- und Sachschäden an der PV-Anlage und dem Gebäude.
  • Wartung: Die Pflichten und Verantwortlichkeiten für die regelmäßige Wartung der PV-Anlage müssen klar definiert werden, um einen reibungslosen Betrieb und eine maximale Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Rückbau der Anlage: Am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung muss geregelt sein, wie der Rückbau der PV-Anlage durchgeführt wird und wer dafür verantwortlich ist.

Durch klare und präzise Vertragsbedingungen können potenzielle Missverständnisse vermieden und die langfristige Rentabilität der PV-Anlage gesichert werden.

Wirtschaftlichkeit und Rendite

Die Verpachtung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen kann eine attraktive Möglichkeit bieten, ein passives Einkommen zu generieren und gleichzeitig zur Nutzung erneuerbarer Energien beizutragen. Hier sind einige wichtige Aspekte zur Wirtschaftlichkeit und Rendite:

Höhe der Pacht

Die Höhe der Pacht für die Nutzung der Dachfläche für eine PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dachgröße, Lage, Neigung, Ausrichtung zur Sonne sowie der Art und Größe der PV-Anlage.

Übliche Pacht

In Deutschland bewegen sich die üblichen Pachtpreise für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gewerbegebäuden typischerweise zwischen 60 bis 90 Euro pro Quadratmeter Dachfläche pro Jahr. Diese Preisspanne kann je nach Region und den genannten Faktoren variieren.

Rendite

Die Rendite aus der Verpachtung einer Dachfläche für eine PV-Anlage kann attraktiv sein, jedoch ist eine genaue Berechnung im Einzelfall erforderlich. Sie hängt stark von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe der Investition: Die Investitionskosten für die PV-Anlage, die vom Pächter getragen werden, beeinflussen direkt die Rendite.
  • Pachtzahlungen: Die Höhe und die Laufzeit der Pachtzahlungen beeinflussen die Rentabilität der Investition.
  • Staatliche Förderungen: Eventuelle Förderungen oder Einspeisevergütungen können die finanzielle Attraktivität der PV-Anlage erhöhen.
  • Strompreise: Die aktuellen und zukünftigen Strompreise sind ebenfalls ein wesentlicher Faktor für die Rentabilität.

Faktoren zur Rentabilität

Die Rentabilität einer PV-Anlage auf einem gemieteten Dach wird durch das Verhältnis zwischen den Pachtzahlungen und den Betriebskosten der Anlage bestimmt. Eine sorgfältige Analyse der oben genannten Faktoren ist entscheidend, um die potenzielle Rendite zu maximieren und Risiken zu minimieren.

Durch eine klare und transparente Vereinbarung im Pachtvertrag sowie eine gründliche Analyse der Wirtschaftlichkeit kann die Verpachtung einer Dachfläche für Photovoltaikanlagen zu einer langfristig rentablen Investition werden.

Häufig gestellte Fragen zur Verpachtung von Dachflächen

1. Welche Voraussetzungen muss mein Dach für die Verpachtung erfüllen?

Für die Verpachtung Ihrer Dachfläche für eine Photovoltaikanlage gibt es einige grundlegende Voraussetzungen:

  • Größe und Beschaffenheit: Das Dach sollte ausreichend groß sein, um eine wirtschaftlich sinnvolle PV-Anlage zu installieren. Ideal sind Dachflächen größer 1.000 m2. Die optimale Neigung und Ausrichtung zur Sonne können die Effizienz der Anlage beeinflussen.
  • Zugänglichkeit: Das Dach sollte sicher zugänglich sein, damit Installations- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden können.
  • Bauvorschriften: Es müssen die lokalen Bauvorschriften und eventuelle Denkmalschutzbestimmungen beachtet werden.

2. Welche Arten von Pachtverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Pachtverträgen für PV-Anlagen auf Dächern:

  • Pachtvertrag: Der Eigentümer erhält regelmäßige Pachtzahlungen vom Pächter für die Nutzung der Dachfläche.
  • Mietvertrag: Der Mieter zahlt eine monatliche Miete für die Nutzung der Dachfläche zur Installation und Nutzung der PV-Anlage.
  • Eigenstromnutzung: Der Eigentümer nutzt den selbst erzeugten Solarstrom teilweise oder vollständig selbst und erhält vom Pächter eine reduzierte Pachtzahlung.

3. Wie hoch ist die Pacht, die ich für mein Dach verlangen kann?

Die Höhe der Pacht hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Größe und Lage des Dachs, die Ausrichtung zur Sonne, lokale Marktbedingungen und die Art der PV-Anlage. In Deutschland bewegen sich die üblichen Pachtpreise typischerweise zwischen 60 bis 90 Euro pro Quadratmeter Dachfläche pro Jahr.

4. Wer ist für die Installation und Wartung der PV-Anlage verantwortlich?

Der Pächter der Dachfläche ist in der Regel für die gesamte Installation, den Betrieb und die Wartung der PV-Anlage verantwortlich. Dies umfasst auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsstandards.

5. Was passiert mit der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit?

Am Ende der Vertragslaufzeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags ist im Pachtvertrag festgelegt, wie mit der PV-Anlage verfahren wird. Oftmals ist der Pächter verpflichtet, die Anlage auf eigene Kosten zu entfernen und das Dach in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Alternativ können auch Optionen zur Verlängerung des Vertrags oder zum Kauf der Anlage vereinbart werden.

Diese Antworten sollten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verpachtung Ihrer Dachfläche für eine PV-Anlage geben. Für spezifische Details und rechtliche Beratung empfiehlt es sich jedoch, einen Fachexperten oder Rechtsberater zu konsultieren.

Wenn Sie in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, werden Sie sich sicher schon einmal Gedanken darüber gemacht haben, wieviel Rendite sich bei welcher Laufzeit erwirtschaften lässt. Wir haben Ihnen in diesem Artikel einen hilfreichen Renditerechner für Photovoltaik bereitgestellt.

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Eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Freifläche

Unser Rechner ermöglicht es Ihnen, präzise und benutzerfreundlich alle relevanten Aspekte einer Photovoltaik-Anlage zu kalkulieren. Hier sind die entscheidenden Punkte, die unser Rechner abdeckt:

1. Kosten der Anlage

Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine genaue Schätzung der Gesamtkosten Ihrer Photovoltaik-Anlage. Dies umfasst nicht nur die Anschaffung der notwendigen Ausrüstung, sondern auch Installations- und Genehmigungskosten.

2. Spitzenleistung (kWp)

Erfahren Sie, wie viel Energie Ihre Anlage bei optimalen Bedingungen erzeugen kann. Diese Spitzenleistung ist entscheidend für die Abschätzung des Potenzials Ihrer Photovoltaik-Anlage.

3. Jährlicher Stromertrag (kWh)

Der Rechner gibt Ihnen eine realistische Vorstellung davon, wie viel Strom Ihre Anlage jährlich erzeugen kann. Diese Zahl ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Ihre Energiekosten zu senken.

4. Jährliche Betriebskosten der Anlage

Neben den Anschaffungskosten berücksichtigt der Rechner auch die laufenden Betriebskosten Ihrer Anlage. So haben Sie eine umfassende Vorstellung von den finanziellen Aufwendungen im Laufe der Zeit.

5. Dauer der Amortisation in Jahren

Die Amortisationsdauer ist ein entscheidendes Maß dafür, wie schnell sich Ihre Investition bezahlt macht. Unser Rechner zeigt Ihnen, in welchem Zeitraum Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage Gewinne erzielen können.

Die entscheidenden Variablen

Um den Rechner zu nutzen, benötigen Sie lediglich drei grundlegende Informationen:

  1. Größe der Freifläche: Geben Sie die Quadratmeter Ihrer Freifläche ein, und der Rechner passt die Berechnungen entsprechend an.
  2. Bundesland der Freifläche: Die Sonneneinstrahlung variiert je nach geografischer Lage. Unser Rechner berücksichtigt diese Unterschiede, um Ihnen präzise Ergebnisse zu liefern.
  3. Finanzierungsart: Wählen Sie die Finanzierungsart, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Rechner berücksichtigt verschiedene Modelle, um Ihnen eine maßgeschneiderte Analyse zu bieten.

Fazit

Die Nutzung erneuerbarer Energien war noch nie so einfach und rentabel wie heute. Mit unserem „Freiflächen-Photovoltaik Rechner“ geben wir Ihnen das Werkzeug an die Hand, um fundierte Entscheidungen über die Implementierung einer Photovoltaik-Anlage auf Ihrer Freifläche zu treffen.

Machen Sie den ersten Schritt zur nachhaltigen Energieerzeugung und profitieren Sie von den vielfältigen Vorteilen der Photovoltaik. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Sonnenrendite zu maximieren und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Starten Sie noch heute in eine grünere Zukunft!

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Anreize für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, indem es feste Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom garantiert. Diese Vergütungen sind höher als die Marktpreise für Strom, um die Anfangsinvestitionen in die erneuerbaren Energien zu subventionieren und die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu erhöhen.

Das EEG hat entscheidend dazu beigetragen, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu beschleunigen. Es hat auch dazu beigetragen, die Kosten für erneuerbare Energien zu senken und so die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Brennstoffen zu erhöhen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das EEG immer wieder angepasst wurde und in Zukunft sicherlich noch weitere Anpassungen erfolgen werden, um die Energiewende in Deutschland und Europa voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen.

Was ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das EEG ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das sich mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien beschäftigt. Dazu gehören unter anderem Zellen für erneuerbare Energien, Photovoltaik, Energie aus Wasserkraft und Biomasse. Im Gesetz sind konkrete Ziele formuliert, die in den nächsten Jahren erreicht werden sollen.

Um diese Ziele zu erreichen, gibt es Paragraphen, die spezielle Förderungen formulieren. Das EEG wurde 2000 in Kraft gesetzt und wurde im Laufe der Jahre angepasst und ergänzt. Die Ziele des EEG wurden mit der novellierten Fassung EEG 2023 angepasst, um den Anteil von erneuerbaren Energien im Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80% zu steigern. Im Jahr 2021 lag der Anteil bei ca. 41%.

Um das Ziel zu erreichen, gibt es Zwischenziele, die in jährlichen Abständen die Menge an Strom angeben, die aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll. Die Fördermaßnahmen im EEG umfassen im Groben drei Möglichkeiten, die im Gesetz festgehalten sind. Die erste ist die Einspeisevergütung, von der PV-Anlagenbesitzer profitieren können, die ihren Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Für den eingespeisten Strom wird dann für eine Laufzeit von 20 Jahren ein Betrag festgelegt. Eine andere Möglichkeit ist der Mietstromzuschlag, bei dem es um eine Anlage geht, die eine gewisse Menge an Strom erzeugt und diesen direkt an einen Mieter oder Eigentümer verkauft. Hierbei kann ein Zuschlag auf den im Vergleich höheren Strompreis am Ort der Anlage gezahlt werden.

Die dritte Möglichkeit sind Ausschreibungen, die seit 2015 für alle Technologien gelten. Dabei können sich Investoren auf einen bestimmten Strombedarf bewerben, welcher dann für einen bestimmten Zeitraum von 20 Jahren bezahlt wird. Hierbei zählt derjenige, der die geringsten Kosten hat und somit am wirtschaftlichsten ist. Die Höhe der Einspeisevergütung ist bei Ausschreibungen nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus dem Gebot des günstigsten Anbieters.

Es gibt noch weitere Regelungen, die im EEG festgelegt sind, wie zum Beispiel die Pflicht zur Direktvermarktung, bei der größere Anlagen ihren Strom selbst verkaufen müssen und nicht mehr in das öffentliche Netz einspeisen dürfen, sowie Vorgaben zur Einhaltung von bestimmten Anforderungen an die Anlagen, um die Förderung zu erhalten.

Das EEG hat dazu beigetragen, dass der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Es ist jedoch auch umstritten, da die Förderung über die Einspeisevergütung zu einer starken Belastung der Verbraucher geführt hat. Dennoch ist das EEG ein wichtiger Bestandteil der Energiewende in Deutschland und hat auch international als Vorbild gedient.

Neuregelungen EEG 2023

Das Osterpaket, ein umfangreiches Gesetzespaket für erneuerbare Energien im Strombereich, wurde am 28. Juli 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein Kernstück dieses Pakets ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2023), welches Änderungen und Neuregelungen für den Bereich erneuerbarer Energien enthält. Einige dieser Änderungen sollen bereits 2022 in Kraft treten. Im Bereich der Photovoltaik sind insbesondere höhere Vergütungssätze für Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlagen vorgesehen. Ab dem 29. Juli 2022 können Anlagenbetreiber, die ihre Anlage ab diesem Zeitpunkt in Betrieb nehmen, die neuen Staffel-Vergütungen in Anspruch nehmen.

Um einen vollständigen Überblick über das EEG 2023 zu erhalten, sind alle Gesetzesmaterialien auf der Internetseite der Clearingstelle EEG/KWKG einzusehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nur die Änderungen enthalten sind. Daher ist es zwingend erforderlich, parallel dazu die Regelungen im EEG 2021 zu prüfen, um ein Grundverständnis zu erlangen. Eine Synopse der Gesetzesmaterialien steht derzeit noch aus.

EEG Einspeisevergütung 2024

Die EEG Einspeisevergütung bezieht sich auf Staffelvergütungen, die abhängig von der Leistung berechnet werden. Abgezogen werden davon 0,4 Ct/kWh (gemäß § 53 EEG). Diese Vergütungen treten ab dem 29.7.2022 mit Inkrafttreten des EEG 2023 in Kraft und werden erst nach beihilferechtlicher Prüfung der EU ausgezahlt. Für Anlagen auf Freiflächen und Lärmschutzwällen wird eine Vergütung von 7 Ct/kWh gewährt (gemäß § 48 EEG 2023).

bis
10 kW
bis
40 kW
bis
100 kW
bis
300 kW
bis
400 kW
bis
750 kW
bis
1 MW
für Anlagen im Eigenverbrauch
bis 31.12.2022 8,6 Ct/kWh 7,5 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh
1.1.2023 – 31.1.2024 8,6 Ct/kWh 7,5 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh 6,2 Ct/kWh
für Anlagen in Volleinspeisung
bis 31.12.2022 13,4 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh
1.1.2023 – 31.1.2024 13,4 Ct/kWh 11,3 Ct/kWh 11.3 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh 9,4 Ct/kWh 8,1 Ct/kWh 8,1 Ct/kWh
anteil-erneuerbare-energien-eu

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Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen. Dies ist Teil der sogenannten „20-20-20-Ziele“, die auch eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % umfassen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel die Förderung von Solar- und Windenergie, die Entwicklung von Wasser- und Biomassekraftwerken sowie die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungstechnologien. Es gibt auch eine Reihe von Gesetzen und Regelungen, die Unternehmen dazu verpflichten, einen bestimmten Anteil ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.

Der EU-2030-Klima- und Energierahmen baut auf den bestehenden Zielen des 2020-Rahmens auf. Der EU-2030-Rahmen setzt sich nun das Ziel, diese Bemühungen bis 2030 weiter fortzusetzen und die Ziele in Bezug auf Treibhausgasreduktionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erhöhen. Hauptelemente der Beschlüsse sind:

  • ein verbindliches Ziel für EU-interne Minderungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 40 % gegenüber 1990,
  • ein verbindliches EU-Ziel für einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 %,
  • ein indikatives Energieeffizienzziel in Höhe von mindestens 27 % Energieeinsparungen bis 2030.

Was sind die Klimaziele der EU?

Im Jahr 2002 hatte sich die Europäische Union (damals noch als „Europäische Gemeinschaft“ bestehend aus 15 Mitgliedstaaten) im Rahmen der Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Durchschnitt für den Zeitraum von 2008 bis 2012 gegenüber dem Basisjahr (meist 1990) um 8% zu reduzieren. Dazu gehörten die Gase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoff (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode (2013 bis 2020) des Kyoto-Protokolls haben sich die EU und ihre damals 28 Mitgliedstaaten zu einer Reduzierung von sieben wichtigen Treibhausgasen um 20% verpflichtet, dazu kam das Gas Stickstofftrifluorid (NF3).

Zusätzlich hat sich die EU im Rahmen des Klima- und Energiepakets weitere Ziele bis 2020 gesetzt, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber 1990 und eine Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien auf 20% des Gesamtendenergieverbrauchs.

Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben und strebt nun netto-Null Treibhausgasemissionen und anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40% auf 55% Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Es ist geplant, die bestehenden Energieziele ebenfalls zu erhöhen, wie die Erhöhung des Ziel für die Nutzung erneuerbarer Energien von 30% auf 40% des Gesamtendenergieverbrauchs und die Erhöhung des Ziel für die Energieeffizienz von 32,5% auf 39%. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU ist verfügbar.

Ergebnisse der Ziele bis 2020

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Erneuerbare Energien in der EU

Bis zum Jahr 2020 haben sich die EU-Kommission und ihre Mitgliedstaaten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gesetzt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich dafür individuelle Ziele gesteckt. Laut den aktuellsten Eurostat-Daten, die sich auf das Jahr 2020 beziehen, haben aber nur die wenigsten Länder ihr Klima-Ziel erreicht.

Schweden und Finnland haben ihre Ziele bereits übertroffen und liegen mit einem Anteil von 54,5% und 41% an der Spitze des EU-Rankings. Andere Länder wie Frankreich und die Niederlande hängen trotz niedrig gesteckter Ziele weit hinterher. Deutschland liegt mit einem Anteil von 15,5% erneuerbarer Energien unter dem EU-Durchschnitt. Österreich hat jedoch eine starke Leistung gezeigt, indem es 2017 bereits 32,6% der Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen hat.

Es war jedoch schon früh zu erwarten, dass einige Länder Schwierigkeiten haben werden, ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2020 zu erreichen.

Status Quo zur Nutzung erneuerbarer Energien in der EU

Der EU-2030-Klima- und Energierahmen wird auch über das Jahr 2020 hinaus von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfolgt werden. Das bedeutet, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten weiterhin bestrebt sein werden, ihre Ziele in Bezug auf Treibhausgasreduktionen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu erreichen und zu übertreffen. Dieser Rahmen dient als Leitplan für die EU und ihre Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung nachhaltiger und sauberer Energiepolitiken und trägt zur Erreichung der langfristigen Klimaziele der EU bei.

Zur Veranschaulichung des aktuellen Status quo der einzelnen Mitgliedsstaaten dient diese interaktive Grafik:

 

2004 2010 2020 2021
EU27 9,6% 14,4% 22,0% 21,8%
Belgium 1,9% 6,0% 13,0% 13,0%
Bulgaria 9,2% 13,9% 23,3% 17,0%
Czechia 6,8% 10,5% 17,3% 17,7%
Denmark 14,8% 21,9% 31,7% 34,7%
Germany 6,2% 11,7% 19,1% 19,2%
Estonia 18,4% 24,6% 30,1% 37,6%
Ireland 2,4% 5,8% 16,2% 12,5%
Greece 7,2% 10,1% 21,7% 21,9%
Spain 8,3% 13,8% 21,2% 20,7%
France 9,3% 12,7% 19,1% 19,3%
Croatia 23,4% 25,1% 31,0% 31,3%
Italy 6,3% 13,0% 20,4% 19,0%
Cyprus 3,1% 6,2% 16,9% 18,4%
Latvia 32,8% 30,4% 42,1% 42,1%
Lithuania 17,2% 19,6% 26,8% 28,2%
Luxembourg 0,9% 2,9% 11,7% 11,7%
Hungary 4,4% 12,7% 13,9% 14,1%
Malta 0,1% 1,0% 10,7% 12,2%
Netherlands 2,0% 3,9% 14,0% 12,3%
Austria 22,6% 31,2% 36,5% 36,4%
Poland 6,9% 9,3% 16,1% 15,6%
Portugal 19,2% 24,1% 34,0% 34,0%
Romania 16,8% 22,8% 24,5% 23,6%
Slovenia 18,4% 21,1% 25,0% 25,0%
Slovakia 6,4% 9,1% 17,3% 17,4%
Finland 29,2% 32,2% 43,9% 43,1%
Sweden 38,4% 46,1% 60,1% 62,6%
Iceland 58,9% 70,9% 83,7% 85,8%
Norway 58,4% 61,9% 77,4% 74,1%
Montenegro :% 40,6% 43,8% 39,9%
Serbia 12,7% 19,8% 26,3% 25,3%
Albania 29,6% 31,9% 45,0% 41,4%
North Macedonia 15,7% 16,5% 19,2% 17,3%
Kosovo* 20,5% 18,2% 24,4% 22,4%
Moldova 7,4% 21,4% 25,1% 22,3%
Georgia : : : 19,0%

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