Im Bereich der erneuerbaren Energien tut sich in den letzten Jahren sehr viel. Der Ausbau von Photovoltaik erreicht wieder Höchststände und sorgt für fallende Energiepreise. Kein Wunder, dass immer mehr Eigentümer von Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) mit dem Gedanken spielen, einen Teil ihrer Flächen für einen Solarpark zu verpachten.
Die Verpachtung für Photovoltaik verspricht lange Pachtlaufzeiten von 30-40 Jahren sowie ein 10-faches der üblichen Pachtpreise für eine landwirtschaftliche Nutzung. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Flächen sich besonders für Photovoltaik eignen und welche Pachtpreise erzielt werden können.
Sie haben Land (Ackerland, Grünland oder Konversionsflächen) und spielen mit dem Gedanken, dieses für einen Solarpark zu verpachten? Dann berechnen Sie sich jetzt ganz einfach Ihren individuellen Pachtpreis:
Welche Flächen eignen sich für eine Verpachtung?
Grundsätzlich ist jede Fläche für Photovoltaik geeignet, sofern Sie nicht in einem Schutzgebiet wie bspw. einem Naturschutzgebiet nach Natura 2000, einem Landschaftsschutzgebiet oder Vogelschutzgebiet liegt. Auch Moorflächen und Überflutungsgebiete sind für eine Projektierung mit Photovoltaik ungeeignet.
Der Gesetzgeber sowie die Gemeinden und Kommunen ziehen jedoch Flächen für einen Solarpark vor, die benachteiligt und sozialverträglich sind.
Kriterienkatalog der Gemeinden
Die Steuerung, welche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden liegt in kommunaler Hand. Die Gemeinden sind angehalten eine Flächenplanung für Ihr Einzugsgebiet zu erstellen und darin 3% der Fläche für Photovoltaik zur Verfügung zu stellen. Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte entscheidende Kriterien für die Bewilligung eines Solarparks in der Gemeinde:
- Solarpark fügt sich störfrei in die Landschaft ein
- Solarpark ist nicht zu groß
- Anlagenbetreiber führt den rechtlich möglichen Betrag von maximal 0,2 Cent je kWh an die Gemeinde ab
- es handelt sich bei der Anlage um eine Agri-PV Anlage
- das Land hat eine sehr niedrige Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
Allerdings lässt sich dieser Kriterienkatalog nicht pauschal auf alle Gemeinden anwenden. Einige Gemeinden verstehen die Notwendigkeit der nachhaltigen Energieversorgung und die damit verbundenen finanziellen Vorteile ihrer klamme Haushaltskassen und sind positiver eingestellt als andere Gemeinden.
Privilegierte Flächen
Es gibt jedoch Flächen, die nicht in die Entscheidungshoheit einer Gemeinde fallen. Die sogenannten privilegierte Flächen sind Flächen, bei denen laut § 35 Abs. 1 BauGB kein Bebauungsplan erforderlich ist. Zu diesen Flächen gehören:
- Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben Autobahnen
- Flächen in einem Korridor von 200 Metern neben mehrgleisigen Bahnstrecken
- Bereits versiegelte Flächen (Konversionsflächen)
- Agri-PV auf maximal 2,5 Hektar im räumlich-funktionalen Zusammenhang
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Förderkatalog des Erneuerbares-Energien-Gesetz gibt einen sehr guten Überblick welche Anforderungen der Gesetzgeber an Land zur Verpachtung für einen Solarpark präferiert. Es ist natürlich nicht das Ziel, dass fruchtbares Land der Nahrungsmittelproduktion entzogen wird. Daher achten Gesetzgeber und Kommunen sehr darauf, nur Flächen für Photovoltaik bereit zu stellen, die ohnehin benachteiligt für landwirtschaftliche Produktion sind.
Die EEG-Förderung hat folgende Anforderungen an Land für Photovoltaik:
- benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität (Ackerzahl, Bodenpunkte)
- bereits verdichtete Flächen (z.B. Parkplätze, Industriegebiete, Kies- oder Sandgruben und sonstige Konversionsflächen)
- Flächen in einem Korridor von 500 Metern angrenzend an Autobahnen und mehrgleisige Bahnstrecken
- Flächen projektiert mit Agri-PV-Anlagen
Kurz zusammengefasst
- Allgemeine Eignung: Grundsätzlich eignen sich alle Flächen für Photovoltaik, außer Schutzgebiete wie Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiete sowie Moor- und Überflutungsflächen.
- Kriterien der Gemeinden: Gemeinden entscheiden über die Zulassung von Solarparks und bevorzugen benachteiligte Flächen, kleine Anlagen, und Agri-PV-Projekte. Es wird angestrebt, dass 3% der Gemeindefläche für Photovoltaik genutzt werden.
- Privilegierte Flächen: Bestimmte Flächen, wie solche neben Autobahnen und Bahnstrecken oder bereits versiegelte Flächen, können ohne Zustimmung der Gemeinde für Photovoltaik genutzt werden.
- Förderkriterien (EEG): Für eine EEG-Förderung kommen benachteiligte Flächen mit niedriger Bodenqualität, verdichtete Flächen und Flächen neben Autobahnen und Bahnstrecken in Frage.
- Schutz landwirtschaftlicher Flächen: Der Gesetzgeber und die Kommunen vermeiden die Nutzung von fruchtbarem Ackerland für Photovoltaikanlagen, um die Nahrungsmittelproduktion nicht zu beeinträchtigen.
Sollten Sie eine Fläche haben, die diesen Kriterien entspricht, dann berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihren individuellen Pachtpreis:
Wie hoch ist der Pachtpreis für Solarparks?
Der Pachtpreis für die Verpachtung von Land für Solarparks ist um ein 10-faches höher als die herkömmliche Verpachtung für eine landwirtschaftliche Nutzung. Pachtpreise von 3.000 – 4.000 Euro pro Hektar Land und Jahr sind üblich.
Allerdings variiert der Pachtpreis stark in Abhängigkeit von den Voraussetzungen der Pachtfläche. Entscheidende Kriterien für einen hohen Pachtpreis sind:
- Geringe Entfernung zum nächsten Netzeinspeispunkt (Umspannwerk oder Trafostation)
- Förderfähigkeit im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- große nutzbare Flächen
- frei von Altlasten
- keine Schutzgebiete
Flächen mit einem idealen Profil können sogar bis zu 5.000 Euro pro Hektar (ha) und Jahr erwirtschaften. Lesen Sie mehr zum Thema Photovoltaik Pachtpreise.
Wie lang laufen die Pachtverträge?
Photovoltaikanlagen können wartungsarm über einen Zeitraum von 40 Jahren nachhaltig Energie produzieren. Anlagenbetreiber sind daher bestrebt langlaufende Pachtverträge zu verhandeln. In der Regel laufen Pachtverträge für Solarparks 30 Jahre, was die maximal zulässige Vertragslaufzeit laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 544 ist. Verträge werden jedoch nach Ablauf des Pachtzeitraums auf 40 Jahre oder mehr verlängert.
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