Vorteile für Gemeinden
Die Gemeinden stehen vor der Herausforderung, sich für den Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, ohne die Interessen der Bürger und die lokale Landschaft zu vernachlässigen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern nicht nur ein nationales, sondern auch ein regionales Ziel ist, das bis 2030 erreicht werden soll. Die Energiewende erfordert somit eine aktive Beteiligung auch der Gemeinden.
Ein zusätzlicher Anreiz für die Gemeinden, sich dem Ausbau von Photovoltaik zu öffnen, liegt in den regionalen Ausbauzielen. Im Bereich der Windkraft gibt das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes klare Vorgaben bis 2032, die etwa 2 Prozent der deutschen Landesfläche für Windparks vorsehen. Im Bereich der Photovoltaik variieren die Ziele je nach Bundesland, liegen jedoch im Schnitt bei etwa 1,5 Prozent der Landesfläche.
Finanzielle Anreize können die Entscheidung der Gemeinden für Photovoltaik-Projekte weiter stärken und gleichzeitig die teils angespannte Haushaltslage entschärfen. Durch die Gewerbesteuer und die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro KW eingespeistem Strom (§ 6 Abs. 2 EEG 2023) haben Gemeinden die Chance, nicht nur zur Energiewende beizutragen, sondern auch finanzielle Mittel für lokale Entwicklungsprojekte zu generieren oder entstandene Defizite auszugleichen.
Es ist wichtig, dass Gemeinden eine ganzheitliche Perspektive einnehmen und die Chancen und Herausforderungen des Photovoltaikausbaus sorgfältig abwägen. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Energieunternehmen, Projektentwicklern und einer transparenten Kommunikation mit den Bürgern können Gemeinden eine Vorreiterrolle beim nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland einnehmen. So können sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch die lokale Wirtschaft stärken und neue Einnahmequellen erschließen.
Einfluss der Gemeinden auf die Planung
Gemeinden in Deutschland haben einen erheblichen Einfluss auf die Planung von Photovoltaikanlagen. Der Prozess der Planung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten ist oft stark von den lokalen Gegebenheiten, Vorschriften und Entscheidungen auf Gemeindeebene geprägt. Hier sind einige Aspekte, die den Einfluss von Gemeinden bei der Planung von Photovoltaikanlagen verdeutlichen:
- Flächennutzungsplanung: Die Planungshoheit über die Flächennutzung liegt in den Händen der Gemeinden. Sie legen fest, welche Gebiete für welche Zwecke genutzt werden können. Dies schließt auch die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen ein. Die Erstellung oder Anpassung des Flächennutzungsplans ermöglicht es Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien strategisch zu lenken.
- Genehmigungsverfahren: Photovoltaikanlagen unterliegen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Abstimmung mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden. Gemeinden können durch ihre Stellungnahmen und Entscheidungen erheblichen Einfluss darauf nehmen, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt wird oder nicht.
- Bürgerbeteiligung: Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle fördern oder vorschreiben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Dies ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinungen und Bedenken zu äußern und fördert gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung von Photovoltaikprojekten.
- Kommunale Energiekonzepte: Viele Gemeinden entwickeln eigene Energiekonzepte, in denen sie ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien festlegen. Photovoltaik kann hier einen zentralen Platz einnehmen, und Gemeinden können Anreize schaffen, um Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen zu fördern.
- Finanzielle Anreize: Durch kommunale Instrumente wie Steuererleichterungen oder Beteiligungsmodelle können Gemeinden finanzielle Anreize für den Bau von Photovoltaikanlagen setzen. Dies kann lokale Investitionen fördern und gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung auf kommunaler Ebene unterstützen.
- Beratung und Information: Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen und Beratung für Bürger und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen planen. Durch Workshops, Informationsveranstaltungen oder Beratungsdienste können Gemeinden dazu beitragen, das Verständnis für Photovoltaik zu fördern und potenzielle Investoren zu unterstützen.
Insgesamt haben Gemeinden in Deutschland durch ihre Planungshoheit, die Gestaltung von Genehmigungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Schaffung von Anreizen einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung und Umsetzung von Photovoltaikprojekten. Ihr Engagement und ihre Entscheidungen tragen maßgeblich dazu bei, wie und wo Photovoltaikanlagen in der lokalen Gemeinde realisiert werden können.
Einnahmen für die Gemeinde
Gemeindebeteiligung nach §6 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Der Paragraph 6 des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Beteiligung von Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Gemäß diesem Paragraphen haben Kommunen die Möglichkeit, eine finanzielle Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom aus Freiflächenanlagen zu erhalten.
Nach den Bestimmungen des Paragraphen 6 sind betroffene Gemeinden diejenigen, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Falls die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten liegen, gilt der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Gemeinden, die die physischen Auswirkungen von Freiflächenanlagen tragen, auch entsprechend an den finanziellen Vorteilen teilhaben können.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das Potenzial dieser finanziellen Beteiligung für Gemeinden: Angenommen, eine Kommune mit einer Größe von 10.000 Hektar soll etwa 1,5% der Landesfläche für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen, was 150 Hektar entspricht. Unter optimalen Bedingungen könnte eine 150 Megawatt Anlage auf dieser Fläche (bzw. mehreren Teilstücken) betrieben werden, die etwa 142.500 Megawattstunden Strom pro Jahr produziert. Bei einer Vergütung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde ergäbe dies jährliche Zusatzeinnahmen von beeindruckenden 285.000 Euro für die betroffene Gemeinde.
Diese finanzielle Beteiligung schafft nicht nur Anreize für Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, sondern stärkt auch ihre finanzielle Basis. Die Einnahmen können für lokale Entwicklungsprojekte, Infrastrukturbau und andere gemeinnützige Initiativen genutzt werden. Damit trägt die Gemeindebeteiligung nach §6 EEG nicht nur zur dezentralen Energieerzeugung bei, sondern fördert auch die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene.
Gewerbesteuer
Seit dem 01.01.2021 wird die Verteilung der Gewerbesteuer für Solarparks und Windenergieanlagen neu geregelt. Seither erfolgt die Verteilung zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen Standort- und Sitzgemeinde.
Grundsatz: Zerlegung nach Arbeitslöhnen
Für Unternehmen mit Betriebsstätten in verschiedenen Kommunen wird der Gewinn für die Gewerbesteuer grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne in diesen Betriebsstätten zu den gesamten Arbeitslöhnen des Unternehmens zerlegt, der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag.
Sachanlagevermögen bei Windrädern und PV-Anlagen maßgeblich
Im Bereich der Strom- und Energieträgererzeugung aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie werden die Anlagen vor Ort in der Regel ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern betrieben. Um dennoch Standortkommunen zu beteiligen, wird der Messbetrag nach zwei Komponenten zerlegt: 30 Prozent nach dem Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne und 70 Prozent nach dem Verhältnis des maßgebenden Sachanlagevermögens.
Zukünftige Verteilung nach installierter Leistung
Das Fondstandortsicherungsgesetz sieht vor, das Zerlegungsverhältnis zu Gunsten der Standortkommunen auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu ändern. Zusätzlich wird der Zerlegungsmaßstab des maßgebenden Sachanlagevermögens durch den Maßstab der installierten Leistung ersetzt. Dieser unterliegt im Gegensatz zum Sachanlagevermögen, das sich nach dem Buchwert richtet, grundsätzlich keinen jährlichen Veränderungen.
Diese Neuregelung zielt darauf ab, Standortkommunen stärker an der Gewerbesteuer zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden zu erhöhen.
Was ist Ihre Freifläche wert?
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Pachtpreis berechnen➝Fazit
Die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgt nach dem Baugesetzbuch, und die erfolgreiche Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit von Projektentwicklern, Grundstückseigentümern und Gemeinden. Eine frühzeitige Einbindung und Information der Gemeinden im Planungsprozess kann die Akzeptanz erhöhen.
Aktuell wird die Gewerbesteuer, die der Erzeuger von Solarstrom zahlt, zwischen Standort- und Ansässigkeitsgemeinde aufgeteilt. Es gibt Forderungen nach einer Änderung des Aufteilungsmaßstabs zugunsten der Standortgemeinde, basierend auf der installierten Leistung. Dies würde die Akzeptanz von Solarparks in Standortkommunen erhöhen und die finanzielle Beteiligung stärken. Photovoltaik-Unternehmen setzen sich dafür ein, transparente und rechtssichere Zahlungen an Standortgemeinden zu ermöglichen und fordern einen klaren rechtlichen Rahmen dafür.
Eine aktuelle Studie betont die Bedeutung von Dezentralität für die Energiewende, da sie den Netzausbau reduziert und gleichzeitig die Systemkosten nicht zwangsläufig erhöht. Die Umsetzung erneuerbarer Energien erfordert eine stärkere kommunale Beteiligung und transparente, rechtssichere Regelungen für finanzielle Zuwendungen an Standortgemeinden.