EEG förderfähige Flächen: Geeignete Freiflächen für Photovoltaik Förderung

Photovoltaikanlage auf einer Freifläche mit EEG-Förderung für Solarenergie
Das Wichtigste in Kürze
  • Förderfähig sind Flächen mit niedriger Bodenqualität, Konversionsflächen und Flächen entlang von Verkehrswegen
  • Korridore an Autobahnen/Bahnstrecken auf 500 Meter beidseitig erweitert (+127 %)
  • Flächen im 200-Meter-Korridor gelten als privilegiert — kein Bebauungsplan nötig
  • Schutzgebiete (NSG, Natura 2000, Biosphärenreservate) sind ausgeschlossen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert klare Kriterien, welche Flächen für eine Photovoltaik-Förderung in Frage kommen. Dabei geht es vor allem um Flächen, die nicht als besonders wertvolle Landschaften eingestuft werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Flächentypen förderfähig sind, welche Einschränkungen gelten und welche Kategorien der Solarentwicklung es gibt.

Benachteiligte Gebiete

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht besondere Förderbestimmungen für benachteiligte Regionen mit besonders schwierigen geografischen oder klimatischen Bedingungen vor. Diese Gebiete erhalten höhere Stromvergütungen und eine verbesserte Projektförderung.

Beispiele

  • Flächen mit niedriger Bodenqualität: Böden mit geringer Fruchtbarkeit (niedrige Bodenwerte/Ackerzahl), die für den Anbau von Nutzpflanzen wenig geeignet sind. Die Nutzung dieser Flächen für Photovoltaik hat geringere Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion.

  • Bereits versiegelte oder industriell genutzte Flächen: Konversionsflächen wie alte Industriegebiete, Parkplätze und Kies- oder Sandgruben sind ökologisch sinnvolle Alternativen.

  • Flächen in der Nähe von Verkehrswegen: Ein 500-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Bahnstrecken auf beiden Seiten qualifiziert sich als benachteiligt aufgrund von Lärm und eingeschränkten alternativen Nutzungsmöglichkeiten.

  • Minderwertige Agrarflächen: Hanglagen, trockene oder steinige Böden, die sich nicht für den intensiven Ackerbau eignen.

Photovoltaik auf Konversionsflächen

Konversionsflächen sind ehemals genutzte Flächen, die einer neuen Verwendung zugeführt werden. Beispiele sind frühere Militär-, Industrie- oder Bergbaustandorte. Diese können mit Solaranlagen bebaut werden und erhalten eine Einspeisevergütung nach dem EEG.

Beispiele

  • Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen: Geschlossene Fabriken, aufgegebene Industrieparks, stillgelegte Bergbaubetriebe
  • Ehemalige militärische Flächen: Frühere Kasernen, Truppenübungsplätze, Militärflugplätze
  • Aufgelassene Deponien und Altlastenflächen: Ehemalige Mülldeponien und kontaminierte Standorte
  • Aufgelassene Bergbauflächen: Stillgelegte Tagebaugebiete, Kies- oder Sandgruben
  • Brachen und versiegelte Flächen: Brachliegende städtische Flächen, ungenutzte Verkehrsflächen wie Parkplätze oder Rangierbahnhöfe

Agri-Photovoltaik (Agri-PV)

Spezialisierte Photovoltaiksysteme ermöglichen die gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung und Solarstromerzeugung durch erhöhte oder vertikale Modulanordnungen, die landwirtschaftliche Aktivitäten darunter ermöglichen.

Verschiedene Bauformen:

  • Aufgeständerte Systeme: Erhöhte Solarmodule ermöglichen den Anbau von Feldfrüchten oder die Beweidung darunter und bieten zusätzlich schützenden Schatten.
  • Vertikale Solarmodule: Die vertikale Anordnung lässt zwischen den Modulen Platz für Pflügen, Säen und Ernten.
  • Dachanlagen über Kulturen: Dachähnliche Strukturen schützen die Pflanzen und erzeugen gleichzeitig Strom.

Das EEG fördert Agri-PV-Anlagen, die bestimmte Anforderungen erfüllen und eine fortgesetzte landwirtschaftliche Produktivität auf den doppelt genutzten Flächen gewährleisten.

Photovoltaik Flächen an Autobahnen und Bahnstrecken

Die erweiterten Korridore erstrecken sich nun auf 500 Meter auf beiden Seiten von Autobahnen und Bahnstrecken für die Solarentwicklung mit EEG-Vergütungsanspruch. Dies erhöht die verfügbare Fläche um etwa 127 Prozent gegenüber dem ursprünglichen 110-Meter-Korridor.

Die kommunale Planungshoheit bestimmt, welche Gebiete als ausgewiesene Solarentwicklungszonen innerhalb ihrer Zuständigkeit qualifiziert werden. Gemeinden sollten sich dabei an den Klimazielen orientieren, die erweiterte Möglichkeiten unterstützen.

Gut zu wissen

Die EEG-förderfähigen Korridore entlang von Autobahnen und Bahnstrecken wurden auf 500 Meter beidseitig erweitert -- ein Anstieg von ca. 127 % gegenüber dem ursprünglichen 110-Meter-Korridor. Flächen innerhalb von 200 Metern gelten sogar als privilegiert und benötigen keinen Bebauungsplan.

Einschränkungen bei Schutzgebieten

Schutzgebiete bewahren Natur, Landschaften und biologische Vielfalt durch gesetzliche Beschränkungen. Deutschland weist verschiedene Schutzkategorien aus:

  • Naturschutzgebiete (NSG): Geschützte Zonen zur Bewahrung der ursprünglichen Natur und Tierwelt; Bau und kommerzielle Nutzung sind stark eingeschränkt oder verboten.
  • Landschaftsschutzgebiete (LSG): Gebiete zur Bewahrung von Landschaften mit besonderer ästhetischer, ökologischer oder kultureller Bedeutung.
  • Vogelschutzgebiete (SPA): EU-ausgewiesene Natura-2000-Netzwerkzonen zum Schutz gefährdeter Vogelarten und Lebensräume.
  • Biosphärenreservate: UNESCO-anerkannte Großgebiete, die Naturschutz und nachhaltige menschliche Nutzung in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen vereinen.
  • Natura 2000-Gebiete: EU-reguliertes Netzwerk, das Vogelschutzgebiete und Habitatzonen zur Erhaltung der Biodiversität vereint.
  • Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete): EU-ausgewiesene Zonen zum Schutz natürlicher Lebensräume und Arten.
  • Nationalparks: Große Gebiete, in denen die Natur weitgehend ungestört mit minimalen menschlichen Eingriffen agiert.

Generell schließen Schutzgebiete die Photovoltaikentwicklung aus, um ökologische Funktionen zu erhalten.

Abstand Solarparks zur Wohnbebauung

Deutsche Vorschriften legen Mindestabstände zwischen Solarparks und Wohngebäuden fest, die je nach Bundesland variieren. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.

Gemeinden legen in ihren veröffentlichten Kriterienkatalogen unterschiedliche Kriterien fest, die in der Regel einen Abstand von 100 bis 500 Metern zu Wohngebäuden vorsehen.

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