Immer mehr Bundesländer in Deutschland führen eine Solarpflicht ein, um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben. Für Gebäudeeigentümer, Bauherren und Unternehmen ist es dabei oft schwer, den Überblick zu behalten: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland? Welche Gebäude sind betroffen? Und welche Ausnahmen gibt es?
In diesem Artikel geben wir eine umfassende Übersicht über die Solarpflicht in allen deutschen Bundesländern mit Stand 2026 und zeigen, was Eigentümer von Dach- und Freiflächen wissen müssen.
Was bedeutet Solarpflicht?
Die Solarpflicht verpflichtet Gebäudeeigentümer, bei Neubauten oder umfangreichen Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage auf dem Dach zu installieren. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen hinsichtlich der betroffenen Gebäudetypen, der Mindestfläche und der Ausnahmen erheblich.
Die Solarpflicht ist ein wichtiges Instrument der Energiewende, da ein Großteil der nutzbaren Dachflächen in Deutschland noch ungenutzt ist. Für Eigentümer von größeren Gewerbedächern kann die Pflicht auch eine Chance sein, durch die Verpachtung der Dachfläche zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
Übersicht: Solarpflicht nach Bundesland
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Regelungen im Vergleich:
| Bundesland | In Kraft seit | Neubau | Dachsanierung | Betroffene Gebäude | Mindestanteil Dachfläche |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2022 | Ja | Ja (seit 2023) | Wohn- & Gewerbegebäude | 60 % der geeigneten Dachfläche |
| Berlin | 2023 | Ja | Ja | Wohn- & Gewerbegebäude ab 50 m² | 30 % der Bruttodachfläche |
| Hamburg | 2023 | Ja | Ja (seit 2025) | Wohn- & Gewerbegebäude | 30 % der Nettodachfläche |
| Nordrhein-Westfalen | 2024 | Ja (Gewerbe) | Nein | Gewerbe & öffentliche Parkplätze | Individuell nach Nutzfläche |
| Niedersachsen | 2025 | Ja | Nein | Gewerbegebäude ab 50 m² | 50 % der geeigneten Dachfläche |
| Bremen | 2025 | Ja | Ja | Wohn- & Gewerbegebäude | 50 % der geeigneten Dachfläche |
| Schleswig-Holstein | 2025 | Ja (Gewerbe) | Nein | Gewerbe & Parkplätze ab 100 Stellplätze | Individuell |
| Rheinland-Pfalz | 2024 | Ja (Gewerbe) | Nein | Gewerbe ab 100 m² Nutzfläche | 60 % der geeigneten Dachfläche |
| Bayern | In Planung | Geplant | Geplant | Voraussichtlich Gewerbegebäude | Noch nicht festgelegt |
Baden-Württemberg: Vorreiter seit 2022
Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das eine umfassende Solarpflicht eingeführt hat. Seit dem 1. Mai 2022 gilt die Pflicht für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden. Seit dem 1. Januar 2023 wurde sie auf Neubauten von Wohngebäuden und auf grundlegende Dachsanierungen ausgedehnt.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau und Dachsanierung
- Mindestanteil: 60 Prozent der geeigneten Dachfläche
- Ausnahmen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Denkmalschutz, vollständige Verschattung
- Besonderheit: Auch Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen mit PV-Anlagen überdacht werden
Gut zu wissen
In Baden-Württemberg können Eigentümer alternativ zur Dach-PV auch eine Solarthermieanlage installieren oder einen Beitrag zu einer gemeinschaftlichen Solaranlage leisten, um die Pflicht zu erfüllen.
Berlin: Solarpflicht seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin eine Solarpflicht für alle Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen. Das Berliner Solargesetz ist eines der ambitioniertesten in Deutschland und betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbegebäude.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau und Dachsanierung
- Mindestanteil: 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestand)
- Schwellenwert: Gebäude ab 50 m² Nutzfläche
- Ausnahmen: Vollständige Nordausrichtung, Denkmalschutz, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
- Besonderheit: Teil des „Masterplan Solarcity" mit dem Ziel von 25 Prozent Solarstrom bis 2045
Hamburg: Solarpflicht seit 2023
Hamburg hat seine Solarpflicht in zwei Stufen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht bei Neubauten, seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich bei Dachsanierungen. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau (seit 2023) und Dachsanierung (seit 2025)
- Mindestanteil: 30 Prozent der Nettodachfläche
- Ausnahmen: Technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Denkmalschutz
- Besonderheit: Solarthermie wird als Alternative anerkannt
Nordrhein-Westfalen: Gewerbe und Parkplätze seit 2024
Nordrhein-Westfalen hat die Solarpflicht im Rahmen der Landesbauordnung eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Gewerbegebäude und öffentliche Parkplätze mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Eine Pflicht für Wohngebäude besteht bisher nicht.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen
- Schwellenwert: Parkplätze ab 35 Stellplätzen
- Ausnahmen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Gründe
- Besonderheit: Keine Pflicht für Wohngebäude und keine Pflicht bei Dachsanierung
Für Unternehmen in NRW bedeutet die Solarpflicht, dass sie bei der Errichtung neuer Gebäude die Installation von PV-Anlagen von Anfang an mitplanen müssen.
Niedersachsen: Gewerbe seit 2025
Niedersachsen hat die Solarpflicht zum 1. Januar 2025 für gewerbliche Neubauten eingeführt. Die Regelung zielt auf Gewerbe- und Industriegebäude ab und soll schrittweise erweitert werden.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau von Gewerbegebäuden
- Schwellenwert: Gebäude ab 50 m² Nutzfläche
- Mindestanteil: 50 Prozent der geeigneten Dachfläche
- Ausnahmen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Hindernisse
- Besonderheit: Wohngebäude sind vorerst nicht betroffen
Bremen: Umfassende Regelung seit 2025
Bremen hat eine der umfassendsten Solarpflichten unter den neueren Regelungen. Seit 2025 gilt die Pflicht sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegebäude bei Neubau und Dachsanierung.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau und Dachsanierung
- Mindestanteil: 50 Prozent der geeigneten Dachfläche
- Ausnahmen: Denkmalschutz, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
- Besonderheit: Gilt auch für Wohngebäude bei umfassender Dachsanierung
Schleswig-Holstein: Fokus auf Gewerbe und Parkplätze
Schleswig-Holstein hat eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und große Parkplätze eingeführt. Die Regelung trat 2025 in Kraft und konzentriert sich auf Nichtwohngebäude.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau von Gewerbegebäuden und Parkplätzen
- Schwellenwert: Parkplätze ab 100 Stellplätzen
- Ausnahmen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, technische Gründe
- Besonderheit: Keine Pflicht für Wohngebäude
Rheinland-Pfalz: Gewerbe seit 2024
Rheinland-Pfalz hat die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten ab 100 m² Nutzfläche eingeführt. Die Regelung gilt seit 2024 und zielt darauf ab, den Solarausbau im Gewerbesektor zu beschleunigen.
Wichtige Eckdaten:
- Geltung: Neubau von Gewerbegebäuden
- Schwellenwert: Ab 100 m² Nutzfläche
- Mindestanteil: 60 Prozent der geeigneten Dachfläche
- Ausnahmen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Denkmalschutz
Bayern: Solarpflicht in Planung
Bayern plant die Einführung einer Solarpflicht, hat bisher jedoch noch keine verbindliche Regelung verabschiedet. Im Rahmen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wurde die Notwendigkeit einer Solarpflicht grundsätzlich anerkannt. Es ist damit zu rechnen, dass Bayern zunächst eine Pflicht für gewerbliche Neubauten einführen wird.
Was bedeutet die Solarpflicht für Flächeneigentümer?
Die Solarpflicht betrifft primär Dachflächen. Für Eigentümer von größeren Gewerbedächern kann dies eine Gelegenheit sein, durch die Verpachtung ihrer Dachfläche an einen Solaranbieter langfristige Einnahmen zu erzielen, ohne selbst investieren zu müssen.
Auch für Eigentümer von Freiflächen ist die Entwicklung relevant: Die steigende Nachfrage nach Photovoltaik durch die Solarpflicht treibt den Ausbau insgesamt voran. Davon profitieren auch die Pachtpreise für Freiflächen-Photovoltaik.
Gut zu wissen
Die Solarpflicht gilt nur für Dachflächen. Für Freiflächen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Installation von Photovoltaik. Die Verpachtung von Freiflächen für Solarparks ist jedoch eine attraktive Einnahmequelle mit Pachtpreisen von bis zu 5.000 Euro pro Hektar und Jahr.
Fazit: Solarpflicht als Chance nutzen
Die Solarpflicht breitet sich in Deutschland immer weiter aus. Für Gebäudeeigentümer bedeutet das, sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut zu machen und die Installation einer PV-Anlage als Chance zu nutzen. Ob durch Eigeninstallation oder die Verpachtung der Dachfläche an einen erfahrenen Solaranbieter: Die Energiewende bietet attraktive Möglichkeiten.
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